Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Klarheit schaffen – erste Antworten auf Ihre Fragen

FAQ2026-02-04T15:08:25+01:00
Was versteht man unter der psychotherapeutischen Sprechstunde und bedeutet sie bereits den Beginn einer Therapie?2026-01-20T12:15:37+01:00

Nein. Ein Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde ist nicht automatisch mit der Vergabe eines Therapieplatzes verbunden.

Die psychotherapeutische Sprechstunde stellt den verpflichtenden ersten Schritt auf dem Weg in eine ambulante Psychotherapie dar und dient dem ersten persönlichen Kontakt mit einem ambulanten Psychotherapeuten. Im Mittelpunkt steht eine diagnostische Einschätzung, bei der geklärt wird, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und welcher Behandlungs- oder Unterstützungsbedarf besteht. Auf dieser Grundlage wird eine Empfehlung ausgesprochen, welche Form der weiteren Versorgung sinnvoll ist, etwa eine Akutbehandlung, eine Kurz- oder Langzeittherapie oder gegebenenfalls alternative Angebote wie eine stationäre Behandlung oder eine Beratungsstelle.

Sofern eine ambulante Psychotherapie in Betracht kommt, können sich probatorische Sitzungen anschließen, bevor, bei entsprechender Indikation, die eigentliche ambulante Psychotherapie bei uns beginnt.

Was ist zum ersten Gespräch erforderlich?2026-01-20T12:15:16+01:00

Gesetzlich Versicherte benötigen zum Erstgespräch lediglich ihre elektronische Gesundheitskarte. Privat Versicherte können sich vorab bei ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Erstattungsmodalitäten informieren. Relevante Vorbefunde oder frühere stationäre oder ambulante Therapieberichte können gerne mitgebracht werden.

Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten und werden private Krankenkassen und Beihilfe akzeptiert?2026-01-20T12:15:02+01:00

Ja. Die Behandlung kann über alle gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, da eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vorliegt. Darüber hinaus ist eine Behandlung von privat Versicherten einschließlich der Beihilfe möglich. Auch Selbstzahler können in unserer Praxis behandelt werden.

Wie kann ich mich für einen Therapieplatz anmelden?2026-01-20T12:14:37+01:00

Eine Anmeldung für einen Therapieplatz ist telefonisch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde (donnerstags von 8-14 Uhr) oder per E-Mail möglich. Nach Ihrer Anfrage nehmen wir Sie auf unsere Warteliste auf. Sobald ein Platz frei wird, erfolgt die Zuteilung zur nächstverfügbaren Therapeutin. Die aktuelle Wartezeit variiert und kann im Rahmen der Kontaktaufnahme individuell erfragt werden.

Entstehen mir Kosten, wenn ich Termine absage?2026-01-20T12:14:27+01:00

Ja. Termine müssen spätestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Euro berechnet. Die Regelung wird im Erstgespräch persönlich erläutert, und offene Fragen können dort geklärt werden.

Kann man bei Ihnen auch Videotherapie machen?2026-01-20T12:14:16+01:00

Ja. Im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie bieten wir verschlüsselte Online-Sitzungen ohne zusätzliche Kosten an. Das Erstgespräch erfolgt jedoch persönlich in unserer Praxis. Gerne informieren wir Sie dazu näher.

Behandeln Sie auch Jugendliche?2026-01-20T12:16:18+01:00

Ja. In unserer Praxis werden auch Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren behandelt.

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